Im April 2004 hat unser Betrieb vom Regierungspräsidium Hessen unter der Nummer DE–HE 493035 die Zulassung gemäß der IPPC-ISPM 15 Schutzverordnung zur thermischen Behandlung von Holzprodukten erhalten.
Aufgrund der ständig wachsenden Nachfrage nach exportfähigen Paletten, werden in unserer eigenen Trockenkammer täglich bis zu drei Behandlungen durchgeführt.
Wir sind so in der Lage, Kundenwünsche schnell und flexibel zu erfüllen und auch Ihre Holzverpackungen sicher für den Export vorzubereiten. Die behandelten Paletten/Holzprodukte werden auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit unserem Kennzeichen markiert. Das dazugehörige Zertifikat gibt Auskunft über die Behandlungsdauer, den ausführenden Betrieb und den Behandlungstermin. Es ist dient als Nachweis gegenüber den Zollbehörden des jeweiligen Exportlandes und gibt Ihnen somit ein sicheres Gefühl beim Versenden Ihrer Waren. Weitergehende Informationen zum Thema IPPC-ISPM 15 Schutzverordnung finden Sie hier :
IPPC-ISPM 15 Schutzverordnung

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