Leistungen:

HITZEBEHANDLUNG

Zulassung zur thermischen Behandlung von Holzprodukten gemäß IPPC-ISPM 15

In unseren Trockenkammern mit Wärmerückgewinnung werden bei der Hitzebehandlung durch die Erhitzung des Holzes auf eine Kerntemperatur von mindestens 56°C für 30 Minuten Schädlinge, Pilze und Mikroorganismen im Holz abgetötet. Unser Unternehmen ist ein geprüfter und seit 2004 vom Regierungspräsidium Hessen unter der Nummer DE-HE 493035 zugelassener Betrieb für die thermische Behandlungen von Holzprodukten gemäß IPPC-ISPM 15 der Schutzverordnung, die für den Export in Drittländer erforderlich ist.

Wenn Sie mehr über die Hitzebehandlung von Paletten erfahren möchten, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für diese innovative und nachhaltige Lösung. Mehr über die Hitzebehandlung nach IPPC-ISPM 15 Schutzverordnung lesen Sie hier.